München (dpa) - In der Münchner U-Bahn ist erneut ein Fahrgast brutal zusammengeschlagen worden. Der 20-Jährige habe am Hauptbahnhof auf seine U-Bahn gewartet, als zwei junge Männer auf das gegenüberliegende Gleis kamen, teilte die Polizei in München mit. Sie fragten den Studenten nach Zügen und ...

Kommentare

(10) Chris1986 · 04. Mai 2011
Bei solchen "Menschen" würde ich im Richteramt jederzeit U-Haft aufgrund von Wiederholungsgefahr anordnen. Schließlich gingen die ohne erkennbare Provokation einfach auf einen Mitmenschen los und liesen auch auf der Flucht des Opfers nicht von ihm ab. Wer so leicht gewaltätig wird bei dem muss man jederzeit von einer Wiederholung ausgehen daher -> U-Haft
(9) aboehm · 04. Mai 2011
@3+@6: ihr befindet euch im irrtum: in sonthofen wurde erst ein 22jähriger eindeutig vorbestrafter der schwere körperverletzung (hat den kopf seines opfers mehrmals auf den betonboden der fussgängerzone in sonthofen geschlagen) begangen hat zu eine lausigen 8 monatigen freiheitsstrafe AUF BEWÄHRUNG verurteilt. der hat aber wahrscheinlich schon gelacht als der staatsanwalt nur 14 monate auf bewährung gefordert hat. die realitiät sieht anders aus als eure schöne scheinwelt...
(8) k416392 · 04. Mai 2011
@6 Nein, die lieben Kinder kommen nicht in den Bau, weil sie erst 18 & 21 sind, weil sie einen festen Wohnsitz haben, weil sie von ihren Müttern zu heiß gebadet wurden, weil die Gesellschaft nicht genug getan hat, sie zu integrieren und ihnen einen gut dotierten Job zu beschaffen, weil es eigentlich mehr aus Spaß gemeint war, weil sie so tun werden, als ob sie es bereuen, weil.............
(7) k412323 · 04. Mai 2011
@6: wenn sie nicht schon vorbestraft sind, gehen die ganz sicher nicht in den Knast.
(6) 2fastHunter · 04. Mai 2011
@5: Wer sagt denn, dass denen nichts passiert? Die bekommen eine Verhandung und gehen vermutlich sogar in den Bau. @7 und @8: So war die Aussage nicht gemeint. Nicht immer Dinge reininterpretieren. @5 Meinte, dass denen NICHTS passiert, was nicht stimmt. Die werden verurteilt. Das Strafmaß legt allerdings der Richter fest. Natürlich bekommen die Bewährung. Aber dann kloppen die mal wieder rum und wandern in den Knast. Sozialstunden in Fukushima wären auch was feines... ;)
(5) k306874 · 04. Mai 2011
richtig @4 die gehören weggesperrt,da es in letzter zeit zuviel wird mit den schlägern da ihnen ja nichts passiert,aber wie es den opfern geht da fragt weder der richter,staatsanwalt noch polizei,aber wehe du bezahlst strafzettel nicht da drohen sie dir gleich mit erzwingungshaft
(4) auron2008 · 04. Mai 2011
@3, jemand der andere Verletzt (außer aus Notwehr) gehören bei mir sofort hinter Gitter und das für ganze Weile. U-Haft und danach direkt in Knast.
(3) tastenkoenig · 04. Mai 2011
Dass sie wieder auf freiem Fuß sind, bedeutet doch nicht, dass sie straffrei ausgehen. Es wurde nur keine U-Haft verhängt. • edit@4: U-Haft ist aber keine Strafe. Wäre sie es, würde sie dem eigentlichen Gerichtsverfahren vorgreifen. U-Haft wird verhängt, wenn Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr besteht. Letzteres wäre denkbar, aber der Haftrichter hat es in Kenntnis der bisherigen Ermittlungen anders beurteilt. Nicht die Täter sollen damit geschützt werden, sondern den Rechtsstaat.
(2) seerose1084 · 04. Mai 2011
Das ist hier eben das Problem: Erst wenn einer Tot ist, kann man dem Täter was. Der Versuch ist quasi egal. Normalerweise gehören die mindestens auf Bewährung!
(1) Kockatuu · 04. Mai 2011
Gott sei Dank wieder frei! Die sind von de sicher provoziert worden.
 
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