Dass sie wieder auf freiem Fuß sind, bedeutet doch nicht, dass sie straffrei ausgehen. Es wurde nur keine U-Haft verhängt. • edit@
4: U-Haft ist aber keine Strafe. Wäre sie es, würde sie dem eigentlichen Gerichtsverfahren vorgreifen. U-Haft wird verhängt, wenn Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr besteht. Letzteres wäre denkbar, aber der Haftrichter hat es in Kenntnis der bisherigen Ermittlungen anders beurteilt. Nicht die Täter sollen damit geschützt werden, sondern den Rechtsstaat.