(pressebox) Saarbrücken, 15.12.2014 - Industrieunternehmen, die für 2014 einen Anspruch auf den Spitzenausgleich geltend machen möchten, müssen sich unter Umständen noch bis zum Jahresende um den Nachweis ihres Effizienzsystems kümmern. Darauf macht die IHK Saarland aufmerksam. Der Spitzenausgleich ...

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