Berlin (dpa) - Nach einiger Verunsicherung bei Organspendern hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Regeln zur Feststellung des Hirntodes verschärft. Künftig muss einer der beiden Ärzte, die den Hirntod feststellen, Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein, sich also mit Nerven, Gehirn und […] mehr

Kommentare

2goldkatze30. April 2015
"Ein schwerwiegender Verstoß gegen den Respekt vor Sterbenden im Hirnversagen ist es, wenn die Operation zur Organentnahme ohne die Gabe von Schmerzmitteln und Narkose erfolgt, nur weil die Öffentlichkeit diese Behandlung als Eingeständnis werten könnte, dass der Patient – entgegen der Für-Tot-Erklärung – noch lebt." aus <link> Wie ist das denn jetzt geregelt?
1Mehlwurmle30. April 2015
Man kann nur hoffen, dass nur wirklich toten Personen Organe entnommen werden.