Heidenau (dpa) - Das von rassistischen Krawallen erschütterte Heidenau kommt nicht zur Ruhe. Das umstrittene Versammlungsverbot für die sächsische Kleinstadt führte zu einem juristischen Tauziehen. Am Ende entschied das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass nur die Veranstaltungen des Bündnisses ...

Kommentare

(2) baffi · 29. August 2015
Offenbar hat die sächsische Regierung gegen Recht und Gesetz verstoßen, als sie die Veranstaltungen der flüchtlingsfreundlichen Gruppen gleich mitverbieten wollte. So haben doch nun wohl zwei Gerichte entschieden, oder nicht? Dementsprechend ist Deine Aufregung gegenstandslos.
(1) 1excalibur1 · 29. August 2015
Ein Bundespolitiker und Parteivorsitzender verstößt mit Ankündigung gegen Recht und Gesetz - na da sind Wir ja auf dem besten Weg zum "Ausnahmezustand" -Wird demnächst die Bundeswehr ausrücken und Alle niedermachen Die nicht auf Regierungskurs liegen ?
 
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