@
5: Nein, darum gehts nicht. Beim Zugewinn wird alles, was von beiden Seiten kam, zusammengerechnet - und von seiner Seite kam halt dieser Gewinn. Hätte sie ein Haus geerbt, das z. B. 100.000 € wert war, und hätte das Haus am Stichtag der Scheidungseinreichung 300.000 € Wert gehabt, hätte die Differenz von 200.000 € auch geteilt werden müssen.