
Karlsruhe (dpa) - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die Praxis der umstrittenen Sicherungsverwahrung kritisiert. Dennoch scheint das höchste deutsche Gericht die Verwahrung gefährlicher Straftäter auch über ihre Strafhaft hinaus nicht grundsätzlich infrage zu
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