Karlsruhe (dpa) - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die Praxis der umstrittenen Sicherungsverwahrung kritisiert. Dennoch scheint das höchste deutsche Gericht die Verwahrung gefährlicher Straftäter auch über ihre Strafhaft hinaus nicht grundsätzlich infrage zu […] mehr

Kommentare

3k29329508. Februar 2011
«Dass Deutschland die Menschenrechte beachtet, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.» Und genau DAS hat sich hier noch NICHT rumgesprochen.
2k17868908. Februar 2011
Wir brauchen keine Sicherungsverwahrung, die in Brüssel sind sich abslout sicher, dass ihren Kindern nichts passiert, wenn so ein Psycho in die Stadt zieht, wo ihre Familie lebt - mal sehen wie lang sie sich da noch so sicher sind. Es ist wie mit allem was so Büropfeifen entscheiden - soloangs ihnen nicht selbst passiert ises doch wurscht...
1dagda08. Februar 2011
Sicherungsverwahrung ... ein andere Wort dafür, dass die legislative in der Gesetztgebung versagt hat.