Berlin (dpa) - Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung in Deutschland und die daraus zu ziehenden Konsequenzen sind umstritten. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) kündigte an, die Straßburger Rüge werde auf die zehn […] mehr

Kommentare

1Big_Frog14. Januar 2011
Das Urteil ist absulut richtig, denn der Verurteilte muß sein Strafmaß als endlich sehen können. Die Gesetzgeber sollen doch einfach für besonders schwere Fälle ein Strafmaß von 100 Jahren vorsehen, dann erledigt sich die Problematik von allein.