Berlin (dts) - Der Vorsitzende der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Jan Bockemühl, hat sich gegen die von Bayern geplante unbegrenzte Präventivhaft für sogenannte Gefährder ausgesprochen. "Das Vorhaben erinnert mich an Guantanamo", sagte der Jurist der Tageszeitung […] mehr

Kommentare

13Hannah05. März 2017
@9 ,12 : Das ist nun mal unser Rechtsstaat. Wer unschuldig ist, ist unschuldig. Punkt Ende. Wem das nicht gefällt, darf ja woanders hingehen. Ich bin jedenfalls froh, dass ich in einem Rechtsstaat lebe. Heute sind es IS-Telefonate, morgen Kontakte zu regierungskritischen Seiten. Oder Richter X mag meine Nase nicht, also werde ich eingesperrt. Ohne Verurteilung, einfach so. Weil irgendwer DENKT, ich wäre gefährlich. Die sog. Waffennarren sind es ja offensichtlich nicht.
12colaflaschi05. März 2017
Also wirklich, wo kommen wir denn da hin wenn wir Gefährder einfach mal in Präventivhaft stecken ? Nur weil das eventuell Leute sind, die sich gerne mal in einer Menschenmenge in die Luft sprengen oder sich vielleicht einen LKW schnappen um damit mal eine kleine Spritztour über den Weihnachtsmarkt veranstalten, ist das noch lange keine Grund diese Leute nicht auf die Öffentlichkeit loszulassen ......
11Mehlwurmle05. März 2017
@10 : Gut, darauf könnten wir uns auch einigen, wenn es eine engmaschige Überwachung ist.
10tastenkoenig05. März 2017
@7 : Wird also schon alles in Ordnung sein? Nein. Das reicht allenfalls als Grundlage für eine Überwachung, und auch die ist schon ein erheblicher Eingriff in die Bürgerrechte. Aber für eine Haft darf das nie und nimmer reichen.
9Mehlwurmle05. März 2017
@8 : Welcher normale Mensch telefoniert mit IS-Anwerbern und stöbert gleichzeitig noch auf Waffenseiten?
8Hannah05. März 2017
Wenn ich also die falsche Religion habe, mit den falschen Leuten telefoniere und im Internet auf Waffenseiten stöbere, dann kann ich inhaftiert werden. Ein Gefährder ist ein Mensch, der bisher nicht verurteilt wurde. Er hat gegen kein Gesetz verstoßen bzw wurde (noch?) nicht angeklagt. In einem Rechtsstaat gilt man damit als unschuldig. Genau diese Unschuldvermutung soll nun abgeschafft werden. Mal sehen, wo das hinführt.
7Mehlwurmle05. März 2017
@6 : Dieses "zutrauen" wird aber sicher nicht von einem Heer an Glaskugel-Gelehrten festgestellt, sondern schon auf bestimmten Verhaltensweisen und Handlungen basieren. So viel traue ich unserem Rechtsstaat schon zu, dass er das nicht willkürlich macht.
6tastenkoenig05. März 2017
@4 : Ein Gefährder ist zunächst mal eine Person, der die Behörden *zutrauen*, terroristisch tätig zu werden. Also nicht viel mehr als ein Blick in die Glaskugel, und damit eine denkbar schwache Grundlage für eine Haft in einem Rechtsstaat.
5tastenkoenig05. März 2017
Erinnert mich an die "Schutzhaft" der Nazis.
4Mehlwurmle05. März 2017
@2 : Ich glaube schon, dass es da bundeseinheitliche Kriterien für die Definition eines Gefährders gibt. Schließlich war beim Berlin-Attentäter ja auch in diversen Gremien von Landes- und Bundesbehörden im Vorfeld über diese Person gesprochen worden. Wir sind hier schließlich nicht in der Türkei oder USA, wo der Staat macht was er will, sondern in einem Rechtsstaat.
3Archmage05. März 2017
@1 sicher nicht, das ist völlig die Schuld der CSU weil sie es nicht gegen deren WIllen durchgesetzt hat :P
2papasslf5805. März 2017
@1 Übernimmst du die Kosten, bei unschuldiger Haft ? Was würdest du sagen, wennn man dich einsperren würde, weil du ev. die Höchstgeschwindigkeit vor Schulen von 30 km/h überschreiten könntest, weil du ev. es schon einmal gemacht hast, wäre das verhältnismäßig ? Das Problem ist doch was ist ein Gefährder und wer definiert das, für Bayern und die Afd sind alle Flüchtlinge Gefährder, wobei das eigentlich nur ein sehr kleiner Teil ist.
1Mehlwurmle05. März 2017
Ich nehme nicht an, dass die Anwälte dann die Haftung übernehmen würden, wenn ein frei draussen rumlaufender Gefährder dann einen Anschlag verübt, oder?