Berlin (dpa) - Der Bundestag will die Reform des Sexualstrafrechts beschließen - doch nach Auffassung der Sexualstrafrechtsprofessorin Monika Frommel ist eine der Regelungen «offenkundig verfassungswidrig». So sollten im Fall einer Vergewaltigung bei sogenannten Gruppenstraftaten auch jene bestraft […] mehr

Kommentare

11baffi08. Juli 2016
Stimmt @10 . Mal sehen, was zuerst kommt... :-)
10kiritiano08. Juli 2016
Das wäre ein Thema für eine Promotion an der UNI
9baffi08. Juli 2016
@8 : Sexuelle Übergriffe werden aber nicht nur von Verbrechern begangen. Und biedere Familienväter werden sich vielleicht doch davon beeindrucken lassen. Die Gruppenstrafe ist allerdings in der Tat etwas für die Verfassungsrechtler. Da wollte man offensichtlich unbedingt auf den Sylvesterabend reagieren. Es wird bestimmt interessant, was das BVerfG dazu sagt.
8DocTrax07. Juli 2016
Verbrechern sind die Gesetze egal, da kann der Bundestag beschließen was er will.
7kiritiano07. Juli 2016
jetzt müssen wir erstmal abwarten und nicht schon vorzeitig die pferde scheu machen. Das ist die beste Lösung,denke ich !!!
6bangbuex5107. Juli 2016
@4 wer weiß von wem der entwurf ist. schließlich ist einer der "anbieter" fan des bverfg und möchte möglichst oft kontakt
5all4you07. Juli 2016
Lasst mich raten. Neben einer Strafe auf Bewährung erhält der Verklagté auch noch eine Geldstrafe, di er zur Not auch in raten begleichen kann. Damit wären dann die Diätenerhöhungen teilweise gesichert.
4kiritiano07. Juli 2016
Das ist wieder einmal handwerklich nicht gut gemacht von den Gesetzgestaltern. Wie so vieles in der Vergangenheit.
3Holzauge07. Juli 2016
Die gute, alte Sippenhaft!
2bangbuex5107. Juli 2016
an der Tat nicht beteiligt bestrafen? . nein! du bist mit dinen keglern unterwegs, jmd. wird übergriffig, du als teil dergruppe sollst bestraft werden?
1Lady_Clarissa07. Juli 2016
Hallo die Dame, wie wäre es denn mit Verabredung zu einer Straftat oder einer kriminellen Vereinigung?