Berlin (dpa) - Ab welchem Alter Minderjährige für Straftaten belangt werden können, regelt das Strafrecht klar - doch nicht jede aufgedeckte Straftat zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Begriff «Strafmündigkeit» ist dabei zentral. In Deutschland gilt man mit 18 Jahren als ...

Kommentare

(2) Pontius · 21. Mai um 17:32
Oder wie die Konservativen sagen würden: Law and Order - aber dem Tage der Zeugung...
(1) ticktack · 21. Mai um 17:14
Abschreckung allein hilft wenig. Entscheidend seien Prävention, Bildung und soziale Unterstützung. Das ist richtig. Je erzieherischer, desto besser. Ab einem gewissen Niveau der Taten hat die Öffentlichkeit aber auch ein Recht darauf, geschützt zu werden.
 
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