Berlin (dpa) - Das Bundesjustizministerium stellt im Zuge von Überlegungen zu einer Entlastung der Justiz auch Strafen für Schwarzfahren auf den Prüfstand. Die Regierung habe sich vorgenommen, das Strafrecht auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu prüfen und hierbei einen Fokus ...

Kommentare

(3) 2fastHunter · 07. Januar 2022
Man sollte sich mal überlegen, wie oft Schwarzfahren praktiziert und zur Anzeige gebracht wird, dass eine Abschaffung dieses Vorganges eine deutliche Erleichterung der Justiz ist.
(2) all4you · 07. Januar 2022
Wird ja auch langsam Zeit, das diese Kundenabzocke bestraft werden muss. Ach ja, ich fahre nicht im Öffentlichen Verkehr. Zu schlechte und zu seltene Verbindung. Für 34 Km 2 Tage bzw. 18 h Fahrzeit. Früher für 15km 34min, wenn man die ersten 15 km zu fuß gelaufen ist und eine Umsteigzeit von 1 min mit Belegkauf eingerechnet hat. Wobei man dann anschließend noch 5 km zum Arbeitsort hatte. . . .
(1) k505359 · 07. Januar 2022
Wenn Schwarzfahren nicht mehr strafbar ist, haben Kontrolleure kaum noch Handhabe, denn es ist ein gravierender Unterschied, ob es eine Straftat oder nur eine Ordnungswdrigkeit ist.
 
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