München/Neuburg a.d. Donau (dpa) - Ein Notarzt, dem rücksichtsloses Fahren bei einem Blaulicht-Einsatz vorgeworfen worden war, hat sich gegen die Justizbehörden durchgesetzt. Der Strafbefehl gegen ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde aufgehoben. Der von der Polizeiinspektion Neuburg an […] mehr

Kommentare

15k4861210. Februar 2015
@14 deswegen auch Jaein-doch es ist bzw. kann ersichtlich sein-normal kommt vor dem Bußgeldbescheid oder sogar Strafbefehl ein Ermittlungsverfahren also Anhörungsbogen ect...hier zb. waren ja auch die Polizeibeamten bei den Notarzt oder haben ihn angerufen(?) um den Sachverhalt zu klären und dennoch wurde ein Strafbefehl erlassen, warum auch immer....
14darkkurt10. Februar 2015
@12 : Wenn man nach Aktenlage entscheidet, ist das doch nicht ersichtlich. Bei wie vielen Anzeigen, die auf Tempokontrollen beruhen, stellt sich erst NACH EINSPRUCH heraus, dass dass Foto nicht aussagekräftig oder die Messanlage nicht richtig aufgestellt war? ;) Im vorliegenden Fall müssen Zeuge und Betroffener ja nur das Martinshorn "vergessen" haben, und schon liegt der Fall anders...
13lumpi610. Februar 2015
Leute, es macht Spass mit ca. 110 Dezibel auf dem Auto, km nach km zu fahren, unter Umständen längere Zeit, dabei sein eigenes Leben riskieren damit Mann/Frau geholfen werden kann, ich würde auch lieber ohne Sonderrechte fahren, nur wem ist damit geholfen und wenn eine Anzeige eingeht muss ermittelt werden. Ich schlage vor, JEDER macht zB. ein FSJ und gibt der Gemeinschaft etwas zurück und dann darf ein jeder meckern ...
12k4861210. Februar 2015
@10 Nein jede Anzeige wird bearbeitet und zwar egal ob die jemals erfolgreich sein kann und nein nicht alle Anzeigenerstatter müssen bestraft sondern in diesem Fall hat der Anzeigenerstatter gegen das Gesetz verstoßen(gegen die STVO) - aber das ist verjährt ... @11 jaein-wenn es offensichtlich ist,das eine Anzeige keinen Erfolg haben kann,wird kein Strafbefehl oder kein Bußgeldbescheid erlassen,sondern das Verfahren eingestellt.
11darkkurt10. Februar 2015
Ist es bei Verkehrsdelikten nicht grundsätzlich so, dass man erst ein Ticket bekommt und dann erst auf Widerspruch hin genauer ermittelt wird? Und der Strafbefehl resultiert ja aus einem (vermeindlichen) groben Verkehrsverstoß.
10ichundich10. Februar 2015
An den NETZ-MOB: Da müssten aber alle, bei denen Anzeigen/Verfahren/Urteile abgehoben werden bestraft werden. Was einem UNRECHTS-Staat gleichkommt. Keiner war dabei, was wäre, wenn der Sachverhalt stimmt? Weniger Schaum vorm Mund, wäre besser # @8 oh doch, da sie bearbeitet wurde, worauf ein Anzeigenerstatter ja keinen Einfluß haben kann. Dass sie schlussendl. zurückgenommen wurde, steht auf einem anderen Blatt. <link> § 164 Falsche Verdächtigung
9k4861210. Februar 2015
...und des damit verbunden Risikos für Ersthelfer/Rettungs/Notdienste eine Anklage zu bekommen,viele keine freiwillige Hilfe / freiwillige Einsätze mehr leisten wollen...
8k4861210. Februar 2015
@5 nein die Anzeige hatte keinen Erfolg,sonst würde es jetzt vor Gericht gehen.Die Oberstaatsanwaltschaft hat ja den Strafbefehl zurückziehen lassen,weil eine Verurteilung von vornherein unwahrscheinlich war bzw, keine Aussicht auf Erfolg hatte...@7 hat recht der Strafbefehl hätte nicht ausgestellt werden dürfen,in diesem Fall.Das ganze hat der Staatsanwaltschaft,dem Gericht und allen Erst-und Nothelfern geschadet.Trotz Rücknahme des SB vermehren sich Aussagen,das die auf Grund dieser Aktion....
7Todesritter10. Februar 2015
@5 Ja aber auch nur weil in Bayern die Uhren anders ticken... Ein normaler StA hätte diesem Strafbescheid niemals entsprochen. Und wie @6 schon erwähnt hat, Blaulicht bedeutet eben genau das er sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen, rote Ampeln etc. halten muss. Natürlich muss er zusehen, dass er keinen Unfall verursacht, aber einen Wagen mit Blaulicht hast du, ich und auch jeder andere passieren zu lassen und nicht anzuzeigen, weil er dir zu schnell war und du dich gestört fühlst^^
6lumpi609. Februar 2015
Ein Blaulichtfahrt mit Signal bedeutet Sonderrechte, nur wie die ausgelegt werden ... Ich habe auch mal RTW/KTW und NAW bzw Blut&Organtransporte gemacht, ehrenamtlich .. Wenn mich einer verklagt hätte, nie mehr hät ich den Job freiwilllig weitergemacht, und das für eine pauschale Aufwandsentschädigung von 15 DM je 24 Std/Schicht . Jeder der in einer misslichen Lage ist, ist froh wenn der Notarzt schnell kommt. Das geht "nur" mit einer etwas anderen Fahrweise ...
5ichundich09. Februar 2015
@4 was soll der Quatsch. Die Anzeige hatte Erfolg - da müsste man auch den StA verklagen. Macht das jemand? Sag Bescheid. # Auch für Notfälle muss man sich ans Gesetz halten, das ist kein Freifahrtsschein, da könnten die ja durch einen geschlossenen Bahnübergang rasen.
4Todesritter09. Februar 2015
@3 Ja genau und deswegen hat @1 ja auch recht, den Autofahrer sollte man verklagen, wegen Verleumdung, Rufmord oder was man bei einer ungerechtfertigten Anklage halt so als Gegenklage einreichen kann^^ Ich würde sogar soweit gehen und sagen, dass sich dieser Autofahrer als ungeeignet für das Führen eines PKW erwiesen hat. Denn wer einen Notarzt verklagt, weil der ihm zu schnell unterwegs ist, hat eindeutig nicht die geistige Reife, die für den Straßenverkehr nötig ist.
3ichundich09. Februar 2015
nanana, wir leben in einem Rechtsstaat! Da kann grundsätzlich jeder jeden anzeigen. Schliesslich wurde ein SB ausgestellt.
2ochse2109. Februar 2015
Ich würde dem anzeigendem Autofahrer auch noch die Dienstzeit, die ich mich bei Anwälten und vor Gericht rumschlagen musste, statt meine Arbeit zu tun -- nämlich Leben retten -- in Rechnung stellen.
1Platon99909. Februar 2015
Geht doch! Den Autofahrer, der den Notarzt angezeigt hat, sollte man verklagen!