
Karlsruhe - Die Björn-Steiger-Stiftung hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde wegen "erheblichen" bundesweiten Qualitätsunterschieden bei den Rettungsdiensten eingelegt. "Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben",
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