Berlin (dts) - Der Steuerzahlerbund hat den Ankauf der Steuersünder-CD durch das Land Nordrhein-Westfalen kritisiert. "Wir halten den Schritt für bedenklich, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht abschließend geklärt sind", sagte Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel der Tageszeitung "Die ...

Kommentare

(8) hbflusa · 26. Februar 2010
Bund und Länder schiessen sich richtig schöne Eigentore mit den existierenden(?) CD's. Die wichtigen 'Sünder' (ab 7-stellig aufwärts) ziehen das Geld aus der Schweiz etc. ab und transferieren es z.B. nach Thailand, Singapur etc. Von dort erhält die BRD garantiert keine Infos (die scheren sich einen Dreck um das Finanzamt) und damit auch keine Quellensteuerabgabe mehr aus dem Ausland. Ergo: Tolle Sache dieser Schachzug von B & L und noch weniger Geld. Eine Sicht von hier bis an die nächste Wand.
(7) k10272 · 26. Februar 2010
da es ja mit unseren steuergeldern ermöglicht wurde, haben wir auch recht zu erfahren,was drin ist an dateien,sollen sie doch auch namen etc,beträge, veröffentlichen.:-)
(6) BOOTBOSS · 26. Februar 2010
Ich bin der Meinung, der Staat sollte grundsätzlich eine Belohnung in Höhe von 10 % der hinterzogenen Steuerschuld für die Ergreifung von Steuerverbrechern aussetzen. Das würde alles Gerede über Hehlerei beenden und hoffentlich endlich Steuerkriminelle hinter Gitter bringen. Straflosigkeit bei Selbstanzeige muss weg, sofort.
(5) Day-Dreamer · 26. Februar 2010
welche cd??? es gab sicher nie ein...
(4) Stiltskin · 26. Februar 2010
Von Hehlerei kann nicht die Rede sein. Hehlerei setzt voraus, daß man sich an zuvor durch Dritte gestohlene Ware oder Vermögen bereichert. Und mit bereichern hat es absolut nichts zu tun, wenn man Steuerhinterzieher, ich nenne sie lieber Steuerkrimnelle, nachträglich zur Verantwortung zieht. Wenn man allerdings berücksichtigt, welche Milliardenbeträge dem Staat z.B. durch Subventionsbetrug oder Schwarzarbeit entgehen, dürfte es sich beim aktuellen Fall um geringe Beträge handeln.@6+7.Zustimmung.
(3) Fritoffel · 26. Februar 2010
... letztlich vergleichbar mit der Kronzeugenregelung ...
(2) tobiasffm · 26. Februar 2010
Ich persönlich finde es völlig egal, auf welchem Weg die zuständigen Behörden von Straftaten erfahren und denke, dass es immer ok ist, diese Informationen zu nutzen. Es wird aufgrund solcher Daten ja keiner zu Unrecht verknackt. - Und, wenn der Verkäufer einer solchen CD damit eine Straftat begeht, gehört er natürlich gleich mit bestraft. :-)
(1) k20526 · 26. Februar 2010
Ich nenne es nach wie vor Hehlerei mit Diebesgut - und das ist bei uns strafbar.
 
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