Heidelberg - Der Heidelberger Steuerrechtler Hanno Kube hält es für möglich, dass das Erbschaftsteuer-Konzept der SPD gegen die Verfassung verstoßen könnte. "Die fehlende Differenzierung beim Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad ist natürlich ein verfassungsrechtliches Problem", sagte Kube mit […] mehr

Kommentare

1Pontius13. Januar um 17:13
"Der Heidelberger Steuerrechtler Hanno Kube hält es für möglich, dass das Erbschaftsteuer-Konzept der SPD gegen die Verfassung verstoßen könnte." Müsste man also gerichtlich abklären, kann man ja machen.