Berlin (dts) - Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hält die juristischen Einwände der Schweiz gegen den jüngsten Ankauf einer CD mit Daten mutmaßlicher Steuerbetrüger durch deutsche Behörden für unbegründet. "Ich habe weder moralische noch juristische Bedenken dagegen, ...

Kommentare

(2) pp86 · 15. Juli 2012
@1 das bundesverfassungsgericht hat doch bereits im jahr 2010 geurteilt, dass der ankauf und die verwendung der cds i.o. ist. nach meinem rechtsverständnis ist deine argumentation logisch, aber laut aussage des bverfg scheint das anders zu sein. und ich dachte immer, dass beweismittel die durch widerrechtliche beschaffung oder durch straftaten gesammelt worden sind, nicht verwendet werden dürfen. ^^
(1) scooter01 · 15. Juli 2012
So ganz stimmt das nun nicht, Herr Eigenthaler. Es gibt immer noch §259 StGB.
 
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