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1 das bundesverfassungsgericht hat doch bereits im jahr 2010 geurteilt, dass der ankauf und die verwendung der cds i.o. ist. nach meinem rechtsverständnis ist deine argumentation logisch, aber laut aussage des bverfg scheint das anders zu sein. und ich dachte immer, dass beweismittel die durch widerrechtliche beschaffung oder durch straftaten gesammelt worden sind, nicht verwendet werden dürfen. ^^