Berlin (dts) - Die von der Ampel-Regierung ins Spiel gebrachte steuerfreie "Einmalzahlung" in Höhe von 3.000 Euro durch Arbeitgeber wird offenbar auch auf mehrere Zahlungen verteilt werden können. Laut eines Entwurfs zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, der der dts Nachrichtenagentur vorliegt, ...

Kommentare

(11) AS1 · 26. September 2022
@10 Bisher 50 Euro pro Monat steuerfrei, Ausnahme sind Jobtickets, die sind immer steuerfrei. Deine Frage sollte damit beantwortet sein. Außerdem hast Du ja nicht erwähnt, ob die von Dir erwähnte Aufteilung tariflich oder arbeitsvertraglich geregelt ist oder eine freiwillige Leistung ist.
(10) Shoppingqueen · 26. September 2022
@9 Ich habe keine Weihnachtsgeld weil ich mein Gehalt in 12 Monatsbeträgen bekomme, andere Kollegen in 12,5 Monatsbeträgen und nochmal andere in 13 Monatsbeträgen - was nun? Und diese von Dir genannten Leistungen werden schon erbracht - teilweise steuerfrei. Wo liegt jetzt da der Vorteil?
(9) AS1 · 26. September 2022
@8 Es kommen eben die 3000 Euro an - ohne die normalen steuerlichen Abzüge. Was ohnehin gewährte freiwillige Leistungen sind? Übertariflich bezahltes Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tankprämien, Deputate, Betriebsessen, Bereitstellung von Kindergartenplätzen usw.usw.usw. Hast Du noch nie ein Arbeitsverhältnis mit solchen Leistungen gehabt?
(8) Shoppingqueen · 26. September 2022
@7 "Ohnehin gewährte freiwillige Leistungen" sind genau was? Und dann würden keine 3.000€ beim Arbeitnehmer ankommen sondern faktisch nur die Abgaben dieses Betrages und da profitieren dann wieder Leute mit höherem Einkommen.
(7) AS1 · 26. September 2022
@6 Nein. Meine Aussage aus @1 gilt. Es ist eine sehr einfach umsetzbare und sehr gut wirksame Maßnahme. Dass im Referentenentwurf dann in der Erläuterung Unsinn steht, ändert nichts an der Qualität.
(6) Shoppingqueen · 26. September 2022
@5 Oder anders ausgedrückt: Rot-gelb-grüne Politik....
(5) AS1 · 26. September 2022
@4 Ziemlicher Unfug.
(4) Shoppingqueen · 26. September 2022
@3 Was steht dann im letzten Absatz?
(3) AS1 · 26. September 2022
@2 a) es ist keine Prämie, sondern die steuerliche Freistellung von freiwilligen, übertariflichen Leistungen b) begrenzt bis Ende 2024.
(2) Shoppingqueen · 26. September 2022
Sind die Preise nach der "Inflationsausgleichsprämie" wieder auf altem Niveau zurück, oder gibt es die Prämie dauerhaft?
(1) AS1 · 26. September 2022
Und genau so macht es auch Sinn. Wie bereits in einem anderen Thread erwähnt, werden so die ohnehin gewährten freiwilligen Leistungen steuerfrei.
 
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