Düsseldorf (dpa) - Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, hat das wieder neu diskutierte Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige von Steuersündern verteidigt. «Die Selbstanzeige ist sinnvoll und legitim», sagte er der «Rheinischen Post». Der Staat habe oft nicht das ...

Kommentare

(3) Stiltskin · 04. Februar 2014
Die Strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige sollte als Mittel nächträglichen reinwaschens drastisch eingeschränkt werden, wie es auch nicht mehr sein sollte, daß alles was länger als zehn Jahre zurückliegt, als verjährt gilt. Was hier eine elitäre Gruppe macht, ist dem Normalbürger sowieso nicht möglich. Denn jedes Jahr bei der Einkommenssteuererklärung sind Pauschalbeträge vorgegeben. Will jemand mehr als diesen Pauschbetrag von der Steuer absetzen, muß das zweifelsfrei nachgewiesen werden.
(2) k293295 · 04. Februar 2014
Das Instrument als solches ist durchaus gut, aber es geht nicht an, daß jemand, der jahrzehntelang betrogen und dann gestanden hat, besser dran ist als jemand, der von Anfang an ehrlich war. Da muß nachgebessert werden. Eine Selbstanzeige ist vergleichbar mit einem Geständnis. Da kann man die Strafe senken, aber doch nicht völlig abschaffen. Wo bleibt da der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes?
(1) k452074 · 04. Februar 2014
EUROPA wird auf unabsehbare Zeit das Eldorado für Steuer-BETRÜGER bleiben ... und zwar aufgrund der Fahrlässigkeit und Inkompetenz der Politiker, insbes. in Deutschland, aber v.a. durch Überforderung und nationalen Kompetenzstreitigkeiten der Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden, organisierten Kriminalität ... des Straftatbestandes des Steuerbetrugs ... und Steuerberater sollten wegen BEFANGENHEIT lieber schweigen ...!
 
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