Wenn ich mich nicht irre, erhalten die freiberuflichen StB Honorarzahlung gem Steuerberatervergütungsverordn ung.
<link> Wie bei allen Freiberuflern müsste bei Wegfall der Einahmen der Grundsicherungsantrag gestellt werden. Der Vergleich mit dem Gesundheitswesen hinkt m.E. gewaltig!