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4 Die meisten Landesfinanzverwaltungen bieten den Rentnern als Service "die Steuererklärung von Amts wegen" an, dazu ist lediglich die Frage zu beantworten, ob Werbungskosten geltend gemacht werden und ob weitere Einkünfte vorliegen. Liegen keine Einkünfte vor, so erstellt das Finanzamt die Steuererklärung und dann auch gleich den Bescheid dazu. Wenn weitere Einkünfte vorliegen, dann kann man sich wohl auch einen Steuerberater leisten.