Karlsruhe (dpa) - Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Ärzte dürfen demnach auch dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen, wenn der unmittelbare Sterbevorgang noch nicht begonnen hat. Dem Urteil zufolge kommt es ...

Kommentare

(4) k45047 · 25. Juni 2010
Uiuiui, ich glaube nicht dass die Richter damit ein gutes Urteil gefällt haben (wenns in der News nicht falsch wieder gegeben ist). Der mutmaßliche Wille... Darf ich als Rettungsdienst dann in Zukunft auch keine Selbstmörder mehr behandeln/reanimieren? Und was ist mit der schwer reichen Erbtante. Die Leidet doch ganz gewiss... jaja, Selbstständig leben kann die schon lange nicht mehr... und sie sagt ständig, dass sie gerne tot wäre... Da wirds doch deutlich Zeit sie zu "erlösen", oder?
(3) ChrisuAlex · 25. Juni 2010
@dizmo schon mal daran gedacht das diejeniegen es vorher aufgeschrieben haben
(2) Dizmo · 25. Juni 2010
"... Auch bei bewusstlosen Patienten sei allein deren mutmaßlicher Wille entscheidend." Wow, da tut sich ja ein attraktives Betätigungsfeld auf um eher ans Erbe zu kommen.... Der "mutmassliche Wille" kann ja schliesslich nicht mehr überprüft werden, wenn der Patient erstmal tot ist... Absolut unverantwortlich....
(1) ProjektAutobahn · 25. Juni 2010
war lange überfällig!
 
Suchbegriff

Diese Woche
07.05.2024(Heute)
06.05.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News