Karlsruhe (dpa) - Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Ärzte dürfen demnach auch dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen, wenn der unmittelbare Sterbevorgang noch nicht begonnen hat. Dem Urteil zufolge kommt es ...