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4 Ich weiß zwar nicht, was das damit zu tun hat, ob man Verstorbener gedenken soll, aber dann müßte man erst einmal nachweisen, daß man auch derjenige war, der jemanden infziert hat, der daran gestorben ist. Nur weil man infiziert einreist, kann man nicht eines Tötungsdeliktes bezichtigt werden.