Berlin - Die Vorstandsvorsitzende des Deutschen Start-up-Verbands plädiert für eine Flexibilisierung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen. "Die Kosten für Fehler sind zu hoch in diesem Land", sagte Verena Pausder der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstagsausgabe). Wenn […] mehr

Kommentare

3nonam25. März um 09:07
@1 da start-ups in den ersten jahren selten einen gewinn erwirtschaften, dürfte da eh nicht viel an steuern anfallen; und die 42% gelten bei einzelunternehmen für das einkommen/den gewinn welcher 68k euro überschreitet;
2suse9924. März um 10:14
"Man könnte das zum Beispiel an die Anzahl an Jahren nach der Gründung knüpfen", Da muss dann aber gut aufgepasst werden. Ansonsten gründet man halt nach Ablauf der Frist ein neues Unternehmen und überführt das alte Personal mit dem schlechteren Schutz. Altes Start-up gestorben, neues mit leicht verändertem Inhalt gegründet. Bin leider sehr misstrauisch.
1ausiman124. März um 09:58
Es wäre sicher auch Sinnvoll wenn StartUps für 5 Jahre eine geringere Steuerlast bekommen. (evtl. nur 25% anstatt 42% )