Es geht hauptsächlich um die Personen, die durch jüngste Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entlassen werden müssen. Oder auch solche, in denen das Gericht beim ursprünglichen Urteil eine vorsorgliche Anordnung "vergessen" hat, oder wenn die Staatsanwaltschaft die Frist versäumt, oder, oder, oder ...
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3: Genau dieses Problem sehe ich auch. So eine Überwachung ist ein geringerer Eingriff in die Menschenrechte der Ex-Straftäter. Trotzdem sind Klagen dagegen garantiert