Hamburg (dpa) - Elektronische Fußfessel für entlassene Sicherungsverwahrte: Das plant das Bundesjustizministerium. Staatssekretär Max Stadler sagte in den ARD-«Tagesthemen», mit einer Satelliten gestützten Überwachung sollten künftig entlassene Strafgefangene überwacht werden, die eine Gefahr für ...

Kommentare

(4) k293295 · 30. Juli 2010
@3: Das läuft dann unter "Führungsaufsicht". §§ 68ff StGB
(3) tastenkoenig · 30. Juli 2010
Ich bin ja kein Jurist, aber: wenn es keine juristische Grundlage gibt, diese Menschen in Sicherungsverwahrung zu belassen (und das sehe ich durchaus ein), auf welcher Grundlage will man diesen Menschen dann eine Fußfessel verpassen? Mir kann man nicht einfach so eine anlegen, warum dann einem Straftäter, der seine Strafe komplett abgesessen hat? Irgendein Fachkundiger, der mir das erklären kann? Oder wird diese angestrebte Regelung auch wieder mal kassiert werden?
(2) Hermes · 30. Juli 2010
Es geht hauptsächlich um die Personen, die durch jüngste Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entlassen werden müssen. Oder auch solche, in denen das Gericht beim ursprünglichen Urteil eine vorsorgliche Anordnung "vergessen" hat, oder wenn die Staatsanwaltschaft die Frist versäumt, oder, oder, oder ... @3: Genau dieses Problem sehe ich auch. So eine Überwachung ist ein geringerer Eingriff in die Menschenrechte der Ex-Straftäter. Trotzdem sind Klagen dagegen garantiert
(1) k48844 · 30. Juli 2010
Entweder jemand ist eine Gefahr für die Allgemeinheit, dann hat man ihn gefälligst weiter sicherzuverwahren - oder er ist keine, dann gibts auch keinen Grund zum Überwachen. Was soll der Blödsinn?
 
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