Berlin (dts) - Das Zulassungsverfahren der AfD für Journalisten, die über den Bundesparteitag Anfang Dezember in Hannover berichten wollen, verstößt nach Ansicht des Staatsrechtlers Joachim Wieland gegen das Grundgesetz. "Das Vorgehen der AfD ist verfassungswidrig", sagte der Rektor der Deutschen […] mehr

Kommentare

14rudiffm29. Oktober 2017
@11 : Es ist schon interessant welche Vergleiche Du ziehst. Das ist typische Opferrolle. Merke: Es wurden beim G20 Gipfel Akkreditierungen entzogen, teilweise wurden Freisprüche übersehen etc. pp. Es standen Sicherheitsbelange im Vordergrund, die Verantwortlichen stehen zu die Fehler. Der G20 Gipfel ist aber kein Bundesparteitag. Dort wurde eine Akkreditierung erst gar nicht an einige Journalisten von vornherein vergeben und hatte nichts mit Sicherheit zu tun. Die AfD leugnet den Fehler, oder?
13tastenkoenig29. Oktober 2017
Der Professor wurde eben vom Handelsblatt zu diesem Thema befragt. Ich weiß gar nicht, warum man das gegen andere Themen abwägen muss. Mit allem muss man sich befassen, mit allem wird sich befasst, hier eben gerade mal damit.
12k4978229. Oktober 2017
Wie die AfD-Sympathisanten doch nach der "Demokratie" jedes Mal rufen, wenn sie sie brauchen, und sonst in jeder möglichen Form gegen sie vorgehen. *facepalm*
11k25575129. Oktober 2017
@10 <link> vielleicht mal als kleine Auffrischung zu dem Thema. Hast Du dazu vom Herrn Jura Rektor etwas gehört zwecks Verfassungskonformität? Ich nicht. Du hast Deine Meinung andere haben halt eine andere und das ist auch gut so. Nur sollte man fair miteinander umgehen auch wenn man anderer Meinung ist.
10rudiffm28. Oktober 2017
@9 Du darfst es einordnen als meine Meinung und meine Überzeugung. Für mich ist es so, wie ich es schrieb. Das beruht im übrigen auf eigenen Erfahrungen. Nicht das BVG entscheidet über meine Meinung, das mache noch immer ich selbst. Nicht umsonst schrieb ich deshalb das sie in meinen Augen flüssig, überflüssig ist. usw..... Auch Du kannst mir meine Meinung nicht verbieten. Das hat die AfD schon mehrmals versucht. Verfassungsfeindlich im Sinne des Gesetzes entscheidet richtigerweise das BVG.
9k25575128. Oktober 2017
@6 Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. In beiden Fällen geht es um die Zulassung von Journalisten zwecks Berichterstattung. Ob diese Partei Verfassungsfeindlich ist, entscheidest nicht Du sondern das BVG. Kannst Du mal das Urteil veröffentlichen auf dessen Gundlage deine Meinung, die Du hier verbreitest, beruht. Ansonsten würde ich Deine Aussage klar unter Fakemeldungen und Stimmungsmache einordnen.
8stphnrei28. Oktober 2017
@7 trifft das denn nicht auch auf die "ANDEREN" zu,ausserdem gilt doch das Hausrecht!!wer mir nicht passt den lass ich nicht rein,
7gabrielefink28. Oktober 2017
Grundgesetz, Artikel 3, (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. … Journalisten wegen dieser Kriterien nicht zum Parteitag zuzulassen, ist Diskriminierung.
6rudiffm28. Oktober 2017
@4 : Das es Dir als AfDler überhaupt nicht passt, dass ist mir klar. Was aber hat der G20 Gipfel mit einem Bundesparteitag zu tun? Willst du etwa Äpfel mit Birnen vergleichen? Klar, die AfD ist in meinen Augen flüssig, überflüssig. Sie ist und bleibt Verfassungsfeindlich. Wenn Du nicht deren Freund bist und mit unangenehmen Fragen und Fakten kommst, dann merkst Du ganz schnell, das eine Meinungsfreiheit bei der AfD nur für deren Meinung gilt! Das habe ich selbst mehrmals erlebt.
5k4978228. Oktober 2017
@2 Ruhig? Bedingt. Die Rassisten marschieren noch immer. Dazu haben sie ja schon vor der BTW angekündigt, etwas ruhiger zu werden. Schaut man sich aber an was gerade in DD abgeht, scheint es ja mit der Stille um diese Rassisten nicht weit her zu sein...2200-2800 sind heute von den Rassisten wieder in DD zusammengekommen. Da fehlte es die letzten Tage natürlich auch nicht an News, wie benachteiligt Pegida worden ist, weil sie nicht den Altmarkt bekommen haben...
4k25575128. Oktober 2017
Man ist das kotzig. Wenn der Herr Jurist Aufmerksamkeit braucht, dann soll er mal die Akkredierung beim G20 Gipfel von Hamburg untersuchen. Dazu fehlt dem Herrn Rektor wahrscheinlich der Arsch in der Hose bzw. hat er wohl noch keinen neuen Job in Aussicht. Sich über die AfD zu profilieren ist sehr viel unverfänglicher und Medien wirksamer.
3papasslf5828. Oktober 2017
Den Ausführungen des Staatsrechtlers ist eigentlich nichts hinzuzufügen ! Außer jetzt zeigt sich mal, wes Geistes Kind die AFD ist, aber das wußte eh jeder schon vorher, außer den AFDlern.
2dicker3628. Oktober 2017
Was würde denn passieren, wenn die Partei medial nicht mehr beachtet wird.? Wenn von denen was kommt, ist es eh nur reisserisch aufgemacht und nach einer nichtgenehmen Reaktion der Bevölkerung oder Medien wieder dementiert oder relativiert. Vor längerer Zeit kam doch auch jeden Montag irgendwelche Berichte über Pegida und jetzt ist es auch sehr Ruhig geworden.
1Eckieck28. Oktober 2017
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