
Berlin (dts) - Dass der Bundesverfassungsschutz die AfD öffentlich zum "Prüffall" erklärt hat, ist unter Staatsrechtlern umstritten. Die Behörde sei "zur Öffentlichkeitsarbeit befugt, auch außerhalb der jährlichen Verfassungsschutzberichte", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart dem
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