Berlin (dts) - Nach Ansicht renommierter Juristen ist die umstrittene Mohammed-Karikatur der französischen Satire-Zeitschrift "Charlie Hebdo" rechtlich nicht zu beanstanden: "Die Presse- und Meinungsfreiheit schützt auch das Recht, Religionen zu beleidigen", sagte der Direktor der Deutschen […] mehr

Kommentare

3tastenkoenig23. Januar 2015
@2 : Na da warte ich ja schon seit Tagen drauf, dass sich daraus jemand was zurechtbastelt.
2goldkatze23. Januar 2015
Seltsamerweise gab es das Attentat auf Charlie Hebdo erst, nachdem Familie Rothschild das Satiremagazin übernommen hatte <link>
1k1759523. Januar 2015
Klar, auch der schlechteste Geschmack ist erlaubt. Die Frage ist, ob man alles tun muss, was man (so gerade eben noch) kann. Aber auch mit dem schlechtesten Geschmack und intolerantesten Verhalten lässt sich Geld verdienen...