Leipzig (dts) - Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen engen Radius rund um den Wohnort. "Die Maßnahmen dürften unter engen Voraussetzungen und bei strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ...

Kommentare

(3) Han.Scha · 06. Januar 2021
Schon mit der Formulierung: "tatsächlich einen "nennenswerten Beitrag zur Eindämmung" der Pandemie leisten könne" beweist er die Sinnlosigkeit seiner Äußerung. "Tatsächlich" und "kann" schließen einander aus, "könne" ist noch schlimmer.
(2) AS1 · 06. Januar 2021
"Die Maßnahmen dürften unter engen Voraussetzungen und bei strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nach geltender Gesetzeslage möglich sein", Diese Aussage ist natürlich richtig und bedeutet gar nichts. Die Verhältnismäßigkeit ist hier deutlich das Problem.
(1) KonsulW · 06. Januar 2021
Dann wäre das ja auch geklärt.
 
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