
Speyer - Nach Einschätzung des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland ist für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr keine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Er verweist auf die im Grundgesetz-Artikel 87 bereits verankerte Verteidigungsbefugnis. "Die Abwehr von Drohnen, die ...