Berlin (dts) - Der Gesetzesentwurf der Ampel-Fraktionen für eine Reform des Bundestagswahlrechts mit einem völligen Wegfall der Grundmandatsklausel werden von Staats- und Parteienrechtlern konträr bewertet. Während die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger den Ampel-Vorschlag in der ...

Kommentare

(3) wazzor · 15. März 2023
@2 Das ist ja worauf ich aufmerksam machen wollte. Was für bei einen Landtag angewandt wird, warum sollte es dann beim Bund verboten werden. Gerade die Bayern wollen deshalb vor das BVerwG ziehen, setzen das gleiche Prinzip aber bei sich selber um.
(2) Pontius · 15. März 2023
@1 "Zunächst ziehen alle Direktkandidatinnen und Direktkandidaten ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben (sofern ihre Partei landesweit mindestens 5 Prozent erhalten hat!)" Sicher? Ich lese da dieselbe Problematik mit dem Kommentar in Klammern.
(1) wazzor · 14. März 2023
"Ein solcher Wegfall würde bedeuten, dass eine Partei, die bei ihrem bundesweiten Zweitstimmen-Ergebnis an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, auch nicht mit denjenigen Politikern im Bundestag vertreten wäre, die bei der Wahl einen Erststimmen-Sieg in ihren jeweiligen Wahlkreisen errungen haben." In Bayern geht das <link> unter der Überschrift "Wer erhält einen Sitz?"
 
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