
Berlin (dts) - Der Staatsrechtler Ulrich Battis sieht das Risiko einer Verfassungswidrigkeit der geplanten Wahlrechtsreform aufgrund der neuen Änderungen der Ampel deutlich reduziert. "Durch die Anpassung der Abgeordnetenzahl von 598 auf 630 hat die Ampel das Risiko einer Verfassungswidrigkeit
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