New York (dpa) - Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat aufgrund ausstehender Rechnungen die Musik-Labels Sony und Universal zur Herausgabe jeglicher Tantiemen und sonstiger Leistungsansprüche des Ex-Popstars und verurteilten Sexualstraftäters R. Kelly (56) aufgefordert. Kelly schulde zwei Opfern […] mehr

Kommentare

2lesebibi02. Juni 2023
ich finde es richtig das die Opfer auf diesem Weg Ihr Geld bekommen sollen
1Polarlichter02. Juni 2023
Das wäre nur allzu konsequent. Die sollen schön taff bleiben, die Behörden.