Bayreuth (dpa) - Im Mordfall Peggy will die Staatsanwaltschaft Bayreuth Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen einlegen. Wann genau sie das tun wird, sei noch offen, sagte ein Sprecher der Behörde. «Wir sind der Meinung, dass der Haftbefehl zu Recht ergangen ist», sagte er zur […] mehr

Kommentare

2k29329510. Januar 2019
@1 : Für nen Haftbefehl braucht man als allerwichtigstes einen DRINGEND Tatverdächtigen, und DAS sah das AG Bayreuth wohl anders als die Staatsanwaltschaft <link>
1BranVan10. Januar 2019
Wie? Den hat man freigelassen? Kann man sich etwa so sicher sein, dass von ihm keine Gefahr ausgeht und er sich nicht absetzt? Ferner, was ist mit der Gefährdung für den mutmaßlichen Täter, wenn einer auf die dumme Idee von Selbstjustiz kommt? Kann ich nicht nachvollziehen.