
Bonn - Gegen die frühere Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker werden keine strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in Cum-Ex-Verfahren aufgenommen. Das ist das Ergebnis der Prüfung einer umfangreichen Strafanzeige, die seitens der Staatsanwaltschaft Bonn
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