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: Da muß ich Dich korrigieren. Bei einer Verurteilung - egal wie hoch/niedrig die Strafe ist - gehen die Gerichtskosten + die Kosten der Verteidigung zu Lasten des Verurteilten. Bei einer Einstellung trägt der Angeklagte die Kosten seiner Verteidigung, aber die Gerichtskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. Bei einem Freispruch gehen die Gerichtskosten + die NOTWENDIGEN Kosten der Verteidigung zu Lasten der Staatskasse. Edathys weite Anreise ist nicht notwendig in diesem Sinne.