Deutschland steuert ungebremst auf einen Verwaltungsinfarkt zu, der sich nicht mehr mit politischer Rhetorik kaschieren lässt. Der aktuelle Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst ist weit mehr als das übliche Säbelrasseln zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Es ist ein Offenbarungseid für die […] mehr

Kommentare

3cherry13. Januar um 13:12
Stimmt, da hast Du natürlich Recht.
2sachsetg13. Januar um 11:56
@1 dürfen sie auch nicht. Aber der öffentliche Dienst besteht ja nicht nur aus Beamten, sondern in der Mehrheit aus Angestellten und Arbeitern und diese dürfen streiken. So wie es im Artikel steht, Straßenmeisterein die den Winterdienst übernehmen etc.
1cherry13. Januar um 11:42
Hm, ich dachte immer Beamte dürfen gar nicht streiken?