Berlin (dpa) - Ähnlich wie in der Schweiz müssen Flüchtlinge auch in Deutschland mitgebrachtes Bargeld unter Umständen abgeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der «Bild»-Zeitung zur Praxis in seinem Bundesland: «Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen […] mehr

Kommentare

12itguru22. Januar 2016
@8 : ja, aufbrauchen, für Miete, Essen, usw. Da der Asylbewerber aber seine "Wohnung/Unterkunft" erst einmal vom Staat bekommt, sowie Essen und Trinken und auch in vielen Fällen neue Kleidung, bekommt er es nur geschenkt wenn er kein Geld mehr hat. Sonst zahlt er ebenfalls dafür.
11Perlini22. Januar 2016
@7 Da schwellt mir die Brust vor Stolz, da wird mir warm ums Herz: Wir leben in einem Land, in denen Arbeitslose und Asylbewerber - sprich Menschen, die auf die Unterstützung des Staates bzw. Allgemeinheit angewiesen sind - das RECHT haben, ihr mickriges Vermögen aufzubrauchen bzw. abzugeben. Deutschland, soziales Vaterland!
10Wasweissdennich22. Januar 2016
"sicher gestellt werden" ist so ein geiler Ausdruck als ob Wertsachen/Bargeld beim Staat sicherer wären als in den privaten Händen
9Tom-Cat21. Januar 2016
@7 + @8 genau so ist es - hab ich selbst miterlebt.
8Hannah21. Januar 2016
@7 : Aufbrauchen, also für sich selbst ausgeben. Nicht an den Staat abgeben.
7Maibaum21. Januar 2016
Die Hartz-IV-Empfänger müssen bis auf einen kleinen Betrag auch alles einstzen zum Lebensunterhalt, bevor sie etwas vom Staat bekommen. Also: gleiches Recht für alle
6Hannah21. Januar 2016
Aus der News: "Laut Asylbewerberleistungsgesetz gibt es in Deutschland grundsätzlich die Regel, dass Schutzsuchende staatliche Leistungen nur dann bekommen, wenn sie selbst nicht genug Geld besitzen oder verdienen." - und deshalb wird einem das Geld abgenommen, BEVOR man überhaupt einen Antrag stellen kann? Wie soll man es aufbrauchen, wenn das Geld weg ist?
5Perlini21. Januar 2016
@4 Verlierst deinen Job, und dann auch noch Teile deiner Ersparnisse. Und das ist gut so!?
4Borke21. Januar 2016
@3 Es ist schon richtig denn als Hartz-IV-Empfänger darfse auch nichts haben, dies gilt für alle und ist gut so
3Perlini21. Januar 2016
"als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger." Ne, nicht besser, sondern genauso beschissen. Wenn einem der Schleuser noch nicht alles abgeknöpft hat, dann kommt der deitsche Beamte, filzt dich und nimmt es sich. Meine Fresse, was ist aus diesem Land geworden... :|
2Tom-Cat21. Januar 2016
Gut, dass endlich auch so eine Meldung in den Medien erscheint. Das besänftigt dann hoffentlich manche Bevölkerungskreise. Wie weiter unten im Artikel erwähnt läuft es bei ALG2-Empfänger vom Prinzip genauso.
1dicker3621. Januar 2016
Find ich richtig so, denn Hilfe soll nur der bekommen der auch hilfebedürftig ist.