Karlsruhe (dpa) - Vier verurteilte Vergewaltiger haben nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe Anspruch auf Schmerzensgeld für ihre zu lange Sicherungsverwahrung. Die Richter sprachen den 55 bis 65 Jahre alten Klägern am Dienstag insgesamt 240 000 Euro Entschädigung zu. Zahlen soll das Land ...

Kommentare

(15) k371274 · 25. April 2012
@5, @14 Mal so am Rande, heut früh Zeitung gelesen, da stand das mit den 240K nochmal drin. Das ist die Gesamtsumme, die alle 4 (also nicht jeder) für 8 bis 12 Jahre über die bei deren Verurteilung geltende Höchst-Verwahrungsgrenze (die schon bei 10 Jahren lag) hinausgehende Verwahrung erhalten. Das Gericht hat 500 pro Monat angesetzt. Also 2/3 dessen, was @5 für zu unrecht verurteilte erwähnt. Sie erhalten also nich "sogar mehr", wie auch ich zuerst verstanden hab.
(14) Fan2016 · 24. April 2012
ja @5 diese schizophrene Rechtssprechung ist nicht noch zu übertreffen.
(13) k293295 · 24. April 2012
@11: Klar raff ich's. Ich könnt nie vor Gericht rausplauzen: "Egal, was im Gesetz steht, ich will, daß der Angeklagte lebenslang weggesperrt wird!" Beim 1. Mal würd mich der Richter mit nem Ordnungsgeld belegen, beim 2. Mal des Saales verweisen. Und mit was? Mit Recht! Selbst Angehörigen der Opfer, die als Nebenkläger zugelassen sind, wird an der Stelle das Wort entzogen. Und es hat schon seinen Sinn, daß Angehörige des Opfers wg. Befangenheit NICHT urteilen dürfen.
(12) Schnabel · 24. April 2012
@10 raffst du´s eigentlich noch? Wenn du meinen Beitrag gelesen bzw. verstanden hättest, hätte sich deine Frage erübrigt.
(11) dagda · 24. April 2012
Es geht hierbei nicht um die Strafen der Täter, sondern darum ob der Staat nach Urteilsverkündung ein neues Gesetzt schaffen darf, welches die Strafen automatisch verlängert. Dieses haben die Europäischen Richter verneint, somit haben die Täter die Ihre Starfe verbüßt haben einen Anspruch auf Ausgleich da diesen rechtswiedrig die Freiheit entzogen wurde.
(10) k293295 · 24. April 2012
@2: News nicht verstanden, aber mal dumm gehetzt - wie üblich. @5: Ja, die Entschädigung für von Anfang an zu Unrecht Eingesperrte ist zu niedrig. @8: Fakt ist vielmaehr, daß das "geltende Recht" vom EMGR als UNrecht befunden wurde, weil dafür erstmal ein Gesetz geschaffen wurde, das aber zum Zeitpunkt der Tat NICHT galt. ICH könnt kotzen, daß Willkürjustiz in D wieder hoffähig ist. @9: Wenn dir jemand eins über den Schädel zieht - Gesetz hin oder her - ist dir das dann auch egal?
(9) Schnabel · 24. April 2012
@5 Wenn du eines der Opfer gewesen wärst, würdest du sicher nicht sagen sie wären zu unrecht eingesperrt! Vergewaltiger und versuchter Mord, sowas gehört lebenslang weggesperrt. Gesetz hin oder her.
(8) McBandit · 24. April 2012
fakt ist doch das nur schwerstverbrecher sicherungsverwahrng auferlegt beommen haben und nach damals geltenem recht verurteilt worden sind.. jetzt wird so was entschädigt"??? und was heisst schon.. das ist gesetz, gesetze werden auch nur von menschen gemacht die am grünen tisch hocken, also sind auch die kein unumstössiches heiligtum. ich jedenfalls könnte kotzen das so ein gesocks auch noch geld bekommt
(7) k24580 · 24. April 2012
@2 Du solltest deine Emotionen herausnehmen. Es wurde eine falsche Entscheidung des Gerichts getroffen und egal ob Gutmensch oder Bösmensch sollte hier eine Entschädigung bekommen. Wenn dies nicht so wäre, so hätten wir totale Willkür. Willst du das? Zu den Pädophilen: Ein Problem ist, dass Psychotherapeuten sich oftmals Pädophilen nicht annehmen wollen, obwohl die Pädophilen sich helfen lassen würden wollen.Sie erhalten keine Chance auf Heilung. Quelle: Ein Bewährungshelfer.
(6) Stranger · 24. April 2012
Was sind 60 T€ für 10 Jahre verlorenes Leben ? ( Die genauen Angaben sind dem Artikel nicht zu entnehmen, deshalb nahm ich den Durchschnitt.)
(5) Lady_Clarissa · 24. April 2012
@1 jetzt mal eine frage von mir, was erhalten justizopfer? mit etwas glück 25€/tag, von schmerzensgeld können die nur träumen und waren völlig zu unrecht eingesperrt. die müssten den vollen lohn, die rentenbeiträge usw. erhaltn und als strafe das ganze mindestens doppelt und der staat müsste eine große kampagne starten um ihre unschuld ganz groß heraus zu stellen.
(4) ChrKottkamp · 24. April 2012
@1 Die Rechtmässigkeit der Entscheidung zweifel ich nicht an. Nur bleibt auch zu wünschen, dass sie in Freiheit auch eine zweite Chance bekommen. Keine Mauer ist höher als die im Kopf der Menschen. Ausserdem bleibt zu wünschen, dass sie auch in der Lage sind sich wieder in die Gesellschaft einzufügen. Hospitalismus ist gerade in solchen Fällen nicht selten.@2 Nachvollziehbar, aber Recht ist Recht und Gesetz Gesetz. Über die Art der Tat ist nichts ausgesagt worden.
(3) BranVan · 24. April 2012
Rechtsstaatlich sicher in Ordnung aber Freude löst dieses Urteil nicht aus. Gut, dass der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" und das Verbot von rückwirkenden Strafen gestärkt wurde aber das Mitleid für die hier betroffenen Menschen hält sich doch in engen Grenzen.
(2) k104183 · 24. April 2012
@1 ja finde ich auch, ich bin auch der meinung wir sollten diesen armen menschen unverzüglich das bundesverdienstkreuz aushändigen und ihnen einen feiertag widmen!!! sag mal gehts noch? wo ist das bitte ne richtige entscheidung? wenn jemand eingebuchtet wird, weil die justiz sich vertan hat, dann ist das leben versaut, job familie etc. einfach alles weg. dann gibts nen paar euro fünfzig. wenn so nen pädophiles etwas immer wieder seinem drang nachgeht und freikommt und weitermacht dann noch geld?
(1) k24580 · 24. April 2012
Vollkommen richtige Entscheidung des Gerichts, wie ich finde. Bleibt nur zu hoffen, dass sie nicht wieder straffällig werden.
 
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