
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich für Aufsehen gesorgt, als es in einem Urteil feststellte, dass die Verwendung des Begriffs 'Geschäftsführung' statt 'Geschäftsführer' unnötig und unsachgemäß sei. Die Richter argumentierten, dass 'Geschäftsführer' ein generisches Maskulinum sei und somit
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