(lifepr) Düsseldorf, 16.01.2017 - Wer nicht über seine eigene Arbeitszeit bestimmen kann, geht laut Definition des Sozialgesetzbuches Teil IV einer abhängigen Beschäftigung nach. Und nur, wer selbstständig, also nicht weisungsgebunden arbeitet, ist von Sozialabgaben befreit. Nach Angaben der ARAG ...