
Münster, 27.11.2020 (PresseBox) - Der gefundene Kompromiss der Koalitionsfraktionen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz ist grundsätzlich zu begrüßen, weil statt einem zunächst vorgesehenem Totalverbot in einem wichtigen Teilbereich der Fleischwirtschaft nunmehr der Einsatz von Zeitarbeit doch erlaubt
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