Stuttgart (dts) - Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger will im Strafverfahren gegen den Vater des Amokschützen Tim K. wegen fahrlässiger Tötung laut dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" offenbar eine grundsätzliche Rechtsfrage klären lassen. Kann ein Waffenbesitzer, der seine Waffe nicht ...

Kommentare

(2) Pocket · 16. November 2009
@Seepferd: Es existieren auch Zahlenschlösser, und die Kombination kann er dem Sohnemann dann genauso wie die PIN seiner Bankkarte einfach nicht sagen. Oder kennst du die PIN deiner Eltern oder deine Kinder deine PIN?
(1) seepferd · 16. November 2009
Selbst wenn der Vater den Waffenschrank ordnungsgemäß verschlossen und gesichert hätte! Wie geheim bleibt es innerhalb einer Familie wo er den Schlüssel dazu verwahrt?
 
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