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2: Wenn ein Arbeitgeben Pleite geht, dann ist der neue Besitzer mit Sicherheit nicht für die Schulden haftbar, die der alte Besitzer angehäuft hat. Es sei denn das wird im Kaufvertrag so festgelegt und dann ist es der freie Wille des neuen Besitzers. Forderungen können nur vom Verkaufserlös beglichen werden und das ist Sache des Insolvenzverwalters.