Berlin (dts) - Die Bundeswehr will den 21-jährigen Hauptgefreiten, der im Dezember versehentlich einen Kameraden in Afghanistan erschossen hatte, vorzeitig und per sofort entlassen. Das berichtet der "Spiegel". Sie wirft ihm nicht sachgerechten Umgang mit Waffen und Munition vor. Dadurch sei "das ...

Kommentare

(3) GeneralTao · 12. März 2011
@2 Die Aufgabe eines Anwaltes ist es, seinen Mandanten zu verteidigen. Es ist dabei völlig egal was dieser getan hat und ob er schuldig oder unschuldig ist.
(2) Aalpha · 12. März 2011
Ich frag mich was der Anwalt für einen Schuss weg hat? Wie kann in der modernen Welt es noch gut heißen, sowas vom job aus zu unterstützen. Der Typ gehört weggesperrt, für immer! Mit Waffen spielt man nicht rum! @3: ja schon, aber wenn 100%ig feststeht, dass er jemanden getötet hat, dann sollte man doch garnichtmehr darüber reden müssen ob derjenige noch einmal eine waffe in der hand halten wird oder nicht! Die Aufgaben des Anwalts sollte in einen beschränkten bereich fallen!
(1) k412323 · 12. März 2011
Richtig so. Wer mit Waffen spielt, hat beim Militär nichts verloren.
 
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