"In dem besagten Fall hatte ein 65-Jähriger zu einer Elfjährigen gesagt, dass er ihr "an die Muschi fassen" wolle. Das Gericht sprach den Mann frei, weil diese Äußerung keine "herabsetzende Bewertung des Opfers" enthalten habe und "bloß sexualbezogene oder grob sexuelle Äußerungen" nicht vom Straftatbestand der Beleidigung erfasst sind."
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offensichtlich ein Verhalten, das toleriert werden sollte?