Berlin - Die SPD erhöht den Druck auf die Union, das Schwarzfahren aus dem Strafrecht zu streichen. "Für uns ist klar: Wer Bürokratieentlastung ernst nimmt, der sollte auch sagen: Paragraf 265a StGB gehört in dieser Form nicht mehr in ein modernes Strafrecht", sagte die rechtspolitische Sprecherin […] mehr

Kommentare

3Pontius16. April um 06:46
@2 ich habe das Festhalten-Argument erst vor kurzem wieder von der DPolG gelesen, aber bin ich verwundert, dass dies nicht so ist?
2thrasea16. April um 06:28
@1 Das hört / liest man oft, ist aber einfach falsch. Die Regelungen zum Feststellen einer Identität sind bei einer Ordnungswidrigkeit nicht anders. Das kannst du hier nachlesen: <link>
1jub-jub16. April um 01:12
Das Problem wird dann sein, daß noch mehr schwarz gefahren werden wird und die Kontrolleure haben keine Handhaben mehr diejenigen festzuhalten, wenn jemand seine Identität nicht preisgeben möchte. Für eine Ordnungswidrigkeit kommt wahrscheinlich auch die Polizei nicht mehr zur Hilfe. Es hat schon einen Grund, daß Schwazfahren eine Straftat ist und anfangs bleibt es erstmal nur bei 60 €. Bei Wiederholung sieht es anders aus.