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Das wäre aber sehr Schade, wenn die Parteien nicht verpflichtet wären, ihre Wahlversprechungen einzuhalten. Man könnte demzufolge evtl. vermuten, dass das Gesetz der Omerta gelten würde, z.B. u.a. bei nicht bestätigten Steuerreduzierungen
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Du willst die Einhaltung von Wahlversprechen in Karlsruhe vor dem BVerfG einklagen? 😮 Wow, na dann viel Spaß! Auch spannend: Was steht denn in den Wahlprogrammen für den Fall eines Kriegs in Europa?
..."die Schuldenbremse auch für das Jahr 2023 auszusetzen und so den Spielraum für finanzielle Maßnahmen zu vergrößern" Tja, es wird sich garabtiert wohl ein Gang nach Karlsruhe absolut nicht vermeiden lassen (u.a. auch wegen Nichteinhaltunf der Wahlversprechen)