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1 Was gemeint sein sollte, ist der damit zu stärkende "Verfassungskern" = Demokratischer (Mitbestimmung durch Wahlen u. Abstimmungen) Bundes-, Sozial-, Rechtsstaat; siehe
Art. 79 Abs. 3 GG: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Die Rente ist sicher ;) nur nicht wieviel.