Karlsruhe (dpa) - Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als «Kundin» und nicht als «Kunde» […] mehr

Kommentare

1k3676713. März 2018
Hoffentlich muß die Alte diese Verhandlung aus eigener Tasche bezahlen. Am besten einen sechsstelligen Betrag.